AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Happy Spot Events
Stand: August 2025
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Mietangebote von Happy Spot Events, unabhängig vom Ort der Veranstaltung oder Art des Mietobjekts.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt.
§2 Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Eventmodulen, Spielgeräten, Ton- und Lichttechnik, Zelten, Hüpfburgen, Slush-Maschinen und weiterem Eventzubehör.
2.2 Die jeweiligen Mietgegenstände werden für den vereinbarten Zeitraum zur Nutzung überlassen.
§3 Vertragsschluss
3.1 Angebote auf der Website, in Broschüren oder auf Social Media stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Mietwunsches dar.
3.2 Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail oder Messenger durch den Vermieter zustande.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich als Endpreise gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Es erfolgt kein Ausweis der Mehrwertsteuer.
4.2 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse. Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu begleichen, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn.
4.3 Städte, Gemeinden, Vereine und Firmenkunden können nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter auf Rechnung zahlen, mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen nach Veranstaltungsdatum.
4.4 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn) ist der Betrag sofort und ausschließlich per Echtzeitüberweisung oder Barzahlung bei Lieferung fällig.
§5 Stornierung und Rücktritt
5.1 Eine Stornierung ist nicht möglich, da jede Buchung individuell geplant, vorbereitet und terminiert wird.
5.2 Sollte der Kunde dennoch vom Vertrag zurücktreten, behält sich der Vermieter vor, den vollen Mietbetrag in Rechnung zu stellen.
5.3 Der Mieter kann optional bei Vertragsabschluss eine Unwetterversicherung hinzubuchen, die bei wetterbedingtem Ausfall gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen greift.
§6 Pflichten des Mieters und Veranstalters
6.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte pfleglich zu behandeln und in sauberem, unbeschädigtem Zustand zurückzugeben.
6.2 Für Schäden, Verlust oder grobe Verschmutzung haftet der Mieter in voller Höhe.
6.3 Die Verwendung der Module bei öffentlichen Veranstaltungen ist nur gestattet, wenn der Veranstalter eine gültige Veranstalter-Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Diese muss insbesondere Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
6.4 Bestimmte Module (z. B. Hüpfburgen, aufblasbare Spielgeräte, Public-Viewing-Technik) dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen nur mit durchgehender Betreuung durch geeignetes Aufsichtspersonal betrieben werden.
6.5 Auf Wunsch kann die Betreuung kostenpflichtig durch Personal von Happy Spot Events übernommen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Buchung im Voraus erforderlich.
§7 Sicherheit und Aufbau
7.1 Der Aufbau erfolgt durch den Vermieter oder in Absprache durch den Mieter nach den beiliegenden Sicherheitsanweisungen.
7.2 Der Veranstalter sorgt für geeignete Stellflächen, Stromversorgung, Absperrung bei Bedarf und die Beaufsichtigung der Geräte während der Mietzeit.
7.3 Der Betrieb bei starkem Wind (ab Windstärke 3 oder Böen), Sturm, Gewitter oder sonstigen gefährlichen Wetterlagen ist verboten. Der Mieter hat für die Sicherheit der Teilnehmer und die ordnungsgemäße Nutzung zu sorgen.
7.4 Im Umgang mit elektrischen Modulen ist besondere Vorsicht geboten. Bei Regen oder Feuchtigkeit ist der Betrieb von stromführenden Geräten strengstens untersagt, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Die Elektroinstallationen dürfen nur von fachkundigem Personal vorgenommen und überprüft werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Hinweise zum sicheren Umgang mit Strom einzuhalten und bei schlechtem Wetter die Geräte unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.
§8 Rückgabe, Reinigung und Ausfall durch Nässe
8.1 Die Rückgabe erfolgt in vereinbartem Zustand. Bei starker Verschmutzung werden Reinigungsgebühren nach Aufwand berechnet.
8.2 Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
8.3 Sollte ein Modul durch Nässe oder Feuchtigkeit unbrauchbar werden und dadurch Ausfallzeiten entstehen, wird für jeden angefangenen Ausfalltag der volle Mietpreis dieses Moduls in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßem Umgang bei Regen oder Missachtung der Sicherheitsregeln.
§9 Haftung
9.1 Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2 Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, unsachgemäßen Aufbau oder Missachtung der Sicherheitshinweise entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.
9.3 Der Vermieter haftet nicht für wetterbedingte Absagen oder Ausfälle – es sei denn, es wurde eine Unwetterversicherung abgeschlossen.
§10 Übergabe und Rückgabe der Mietartikel
(1) Die Übergabe der Mietartikel erfolgt grundsätzlich vor Ort durch Mitarbeitende von Happy Spot Events. Dabei wird eine kurze Einweisung in den ordnungsgemäßen Gebrauch der Module gegeben. Der Kunde verpflichtet sich, diese Einweisung zur Kenntnis zu nehmen und die Hinweise zu beachten.
(2) Eine schriftliche Dokumentation der Übergabe ist nicht erforderlich. Die ordnungsgemäße Übergabe wird durch Sichtprüfung und gemeinsame Abstimmung mit dem Kunden vor Ort festgestellt. Eventuelle bereits vorhandene Schäden oder Mängel sind durch den Kunden umgehend – spätestens jedoch am selben Tag – per E-Mail an info@happy-spot-events.de zu melden.
(3) Die Rückgabe der Mietartikel nach Veranstaltungsende erfolgt formlos. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Mietartikel bei Rücknahme in dem Zustand befinden, wie bei der Übergabe, es sei denn, der Kunde teilt Schäden gemäß Absatz 2 vorab mit.
§ 11 Nutzungsrecht und ordnungsgemäße Verwendung
Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Geräte, Module und sonstigen Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Happy Spot Events ist untersagt. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 12 GPS-Überwachung der Mietobjekte
Zur Sicherung und Diebstahlprävention sind unsere Mietobjekte mit GPS-Trackingsystemen ausgestattet. Der Mieter erklärt sich mit Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich damit einverstanden, dass Standortdaten während der Mietdauer erfasst und gespeichert werden. Die Daten werden ausschließlich zum Schutz des Mietobjektes verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, eine Herausgabe ist zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich.
§13 Datenschutz
13.1Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und im Rahmen der DSGVO.
13.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung notwendig (z. B. Subunternehmer für Transport/Betreuung).
13.3 Happy Spot Events erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf https://www.happy-spot-events.de/impressum/privacy/ hinterlegt.
§14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht.
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
14.3 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§15 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
§16) Alternative Streitbeilegung
16.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
16.2.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit
§17) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.