Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch des Gerätes/Moduls entstehen können. Der Vermieter übergibt das Gerät/Modul nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadenersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktions-Mangel herausstellt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktions mängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar anzuzeigen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.
Sicherheitsregeln bei Benutzung der Hüpfburg: Eltern haften für Ihre Kinder. Betreten/ Benutzen auf eigene Gefahr
1. Eine Hüpfburg muss vom Mieter immer beaufsichtigt werden oder es ist Einsatzpersonal zu stellen. Die Aufsichtsperson muss mindestens 18 Jahre sein.
2. Bei Regen, Gewitter und ab Windstärke 3 darf eine Hüpfburg nicht benutzt werden. Ebenso ist die Hüpfburg zu schützen gegen Regen, Gewitter etc. .
3. Unsere Hüpfburgen/Module/Geräte dürfen nicht über Nacht draußen liegen bleiben.
4. Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburgen/Module nicht benutzen. Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.
5. Unseren Hüpfburgen liegen Gebrauchsanweisungen bei, welche stets einzuhalten sind.
6. Benutzen Sie Hüpfburgen nur in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
7. Eine Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise unserer Hüpfburgen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson hat früh einzugreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere Kleinere gefährden.
8. Speisen und Getränke sind in unseren Hüpfburgen verboten.
9. Schuhe sind in unseren Hüpfburgen verboten.
10. Nicht rauchen. Kein Konfetti, Luftschlangen oder sonstige Materialien mit auf die Hüpfburgen mitnehmen.
11. Hosen- und Jackentaschen sind zu kontrollieren, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
12. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburgen abgegeben werden.
13. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Genauso wie erklimmen der Außenwände.
14. Falls Sie eine Hüpfburg mit Sicherheitsnetzen bei uns mieten, darf man sich in diese nicht reinlegen, dran reißen oder hängen. Kunststücke wie Saltos, Flickflack etc. sind wegen der erheblichen Verletzungsgefahr zu unterlassen.
15. Nicht ringen oder einander stoßen.
16. Achten sie besonders darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.
17. Bei Druckverlust die Hüpfburg räumen !!!Erstickungsgefahr!!! (min. Arbeitsdruck 10mbar, max. Arbeitsdruck 30mbar)
18. Gebläse muss im Dauerbetrieb laufen sonst sackt die Hüpfburg ein.
19. Das Gebläse muss vor Nässe und Hitze geschützt werden
20. Es sind stets die vorgaben des Verleihers einzuhalten. Sie bekommen zu jedem Modul/Gerät, eine Einweisung. Diese erfolgte Einweisung bestätigen Sie uns bei Übergabe der gebuchten Artikel mit ihrer Unterschrift auf dem Übergabe Formular, welches wir ihnen zur Abholung/Lieferung vorlegen werden. Bei eigenmächtigen Handlungen über die Empfehlungen des Verleihers hinaus und daraus resultierenden etwaigen Verletzungen oder Beschädigungen, haftet der Mieter voll umfänglich für Schäden an Personen, Gebäuden, der öffentlichen Sicherheit und allen relevanten Einrichtungen ob beweglich oder fest.
Eine Ausfertigung unseres Haftungsausschlusses erhalten Sie bei Auftragserteilung per E-Mail und wenn gewünscht auch per Post. Zusätzlich
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